Aktuelle Corona-Regelungen für Tierbetreuer
Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen und um die drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, wurde ein neuer Lockdown durch die Bundesregierung beschlossen. Seit dem 22. November 2021 wurden für vorerst 20 Tage strengere Regelungen festgelegt.
Folgende Vorgaben gelten ab dem 22. November 2021:
- Es gilt eine allgemeine Ausgangsbeschränkung für alle Personen. Dadurch ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs nur mehr zu bestimmten Zwecken zulässig.
- In allen geschlossenen Räumen gilt wieder die FFP2-Maskenpflicht.
- Zusätzlich wurde der Mindestabstand von 2 Metern wieder eingeführt.
Durch die aktuelle Verordnung ist das Anbieten von körpernahen Dienstleistungen untersagt. Nicht körpernahe Dienstleitungen, zu denen die Dienstleistungen der gewerblichen Tierbetreuer*innen zählen, dürfen weiterhin im Einzelsetting angeboten werden. Gruppentrainings sind als Zusammenkünfte aber untersagt.
Für die gewerblichen Tierbetreuer*innen gilt:
- Für das Betreten des Kundenbereiches benötigt der Kunde einen 2-G Nachweis.
- In geschlossenen Räumen gilt die FFP2-Maskenpflicht.
- Ebenfalls gilt der Mindestabstand von 2 Metern.
- Arbeitnehmer*innen, Inhaber*innen und Betreiber*innen dürfen Arbeitsorte, an denen physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, nur betreten, wenn sie über einen 3-G Nachweis verfügen.
Die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gilt vorerst bis zum 01. Dezember 2021. Danach folgt eine Evaluierung durch die Bundesregierung und es sind weitere 10 Tage Lockdown geplant. Im Anschluss daran ist geplant, dass die Maßnahmen für Geimpfte bzw. Genesene beendet werden.
Weitere Informationen findet man unter: www.wko.at/corona
Foto: pixabay.at
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